Vor allem muss man einen auf den eigenen Namen ausgestellten und in der Charente-Maritime aktualisierten Fischereischein besitzen. Es gibt verschiedene Fischereischeine insbesondere für die unter 16-Jährigen, aber auch für Feriengäste. Die "Ferienkarten" (gültig während 15 aufeinanderfolgenden Tagen) und "Tageskarten" sind vom 1. Juni bis 30. September erhältlich. Diese ermöglichen, ohne weitere Zuschläge in fast allen Gewässern und den meisten künstlich angelegten Teichen des Departements auf Fischfang zu gehen. Sie sind in den Fachgeschäften für Fischereibedarf erhältlich.
Besondere Vorschriften
Auf dem Fischereischein sind auch alle Informationen zu den erlaubten Geräten - abgesehen von der Angel - und zu der Mindestgröße des Fangs aufgeführt. Fische, die kleiner sind, müssen wieder in das Wasser zurückgeworfen werden.
Fischereischein eines anderen Departements
Wenn Sie einen Fischereischein eines anderen Departements besitzen, dürfen Sie nur in den öffentlichen Gewässern und nur mit einer einzigen Angel fischen.
Durch die Bezahlung des Departementbeitrags oder durch Kauf der Gebührenmarke des "Club halieutique" (Fischereiclub) können sie aber in allen Gewässern der Charente-Maritime fischen. Letztere ermöglicht Ihnen zudem, auch in 59 weiteren Departements Süd- und Westfrankreichs auf Fischfang zu gehen.
Informationen:
Auskünfte zu den Vorschriften, Fischereischeinen, erhältlichem Informationsmaterial und zu den Veranstaltungsprogrammen erteilt Ihnen die
Fédération Départementale pour la Pêche et la Protection du Milieu Aquatique (Verband für Fischerei und Gewässerschutz des Departements)