Für alle Motorboote mit mehr als 6 PS (4,5 kW) einschließlich Wasserscooter gilt eine Führerscheinpflicht.
Sportbootführerschein See
Die "Carte Mer" (Sportbootführerschein See) wird für Boote mit einem Motor bis 50 PS verlangt. Über 50 PS wir der "Permis Mer côtier" (Sportküstenschifferschein) verlangt. Mit dem "Permis côtier" darf man in Küstengewässern Motorboote führen, Wasserski oder Jetski fahren. Die "Carte Mer" und der "Permis côtier" erlauben, sich tagsüber bis unter 5 Seemeilen von einem Unterstand zu entfernen. Wer weiter hinaus möchte, benötigt den "Permis Mer hauturier" (Sporthochseeschifferschein).
Weitere Informationen
1 Seemeile = 1852 Meter, 1 Knoten = 1 Seemeile/Stunde.
Der Führerschein kann ab 16 Jahren abgelegt werden. Die Bootsführerscheine sind lebenslang gültig.
Wer in Besitz des "Permis côtier" ist, erhält durch Ablegen der Zusatzprüfung den "Permis Mer hauturier".
Wer eine UKW-Funkanlage benutzen möchte, muss im Besitz eines "Certificat Radio Restreint" (eingeschränktes Funkbetriebszeugnis) sein.